Antwort
Um aus einer Kirche auszutreten brauchst Du nur in das nächste Amtsgericht zu gehen und dort den Austritt zu erklären. Deine Steuerkarte kannst Du dann auf dem Einwohnermeldeamt ändern lassen. Musst Du aber nicht, die nächste wird von Amtswegen geändert. In eine andere Kirche eintreten mußt/kannst Du beim Pfarramt/Gemeindeamt/Pastoralamt oder wie es sich in der KirchenGemeinde nennt, der Du beitreten willst. Formell sind das zwei Schritte. Es gibt keinen "Kirchenübertritt" im Formellen sinne.