1. Haftpflicht bedeutet Schadensersatzpflicht, begründet im § 823 BGB. kurz gesagt bedeutet es, wer Anderen einen Schaden zufügt ist zum Schadensersatz verpflichtet, so als sei das Schadensereignis niemals eingetreten.
  2. Eine Haftpflichtversicherung prüft Schadensersatzansprüche gegen ihre Versicherten auf Richtigkeit, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche, notfalls auch gerichtlich, für Ihre Versicherten ab. -Versicherte können sein; natürliche Personen, juristische Personen (Firmen) und Sachen von denen eine eigene Betriebsgefahr ausgeht (Bauwerke, unbebaute- und bebaute Grundstücke, Kraftfahrzeuge, Boote, Flugzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw.). Insbesondere für technische Einrichtungen von denen eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht, ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung (zb für alle Kraftfahrzeuge die sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, für Mofa, Motorroller, Krankenfahrstühle usw die sich aus eigener Kraft im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, Boote, Schiffe, Flugzeuge usw.)
  3. Kasko von spanisch Casco = Schiffsrumpf
  4. Kaskoversicherung ursprünglich die Versicherung der eigenen Schiffe, heute auch von eigenen- Booten, Flugzeugen, Fahrzeugen und Maschinen. Man unterscheidet zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Teilkasko versichert dabei die Schäden an der versicherten Sache die unvermeidbar sind und Vollkasko die Schäden die aus dem Betrieb heraus an der eigenen Sache entstehen können. Versicherte Gefahren in der Kfz teilkasko Versicherung sind zb. Sturm, Hagel, Diebstahl, Brand, Wildschäden und Glasbruch. Versicherte Gefahren in der Kfz vollkasko Versicherung sind; Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.

Noch ein paar Sätze zum Verständnis:

Eine Haftpflichtversicherung die auf ein Fahrzeug abgeschlossen wird, versichert grundsätzlich nur das Fahrzeug selbst und niemals den Fahrer, darüber hinaus sind alle im Fahrzeug befindlichen Personen ausser dem Fahrer selbst versichert. Diese Sache führt immer wieder zu Missverständnissen ob man ein Fahrzeug fahren darf oder nicht. Man darf.... Die Benennung eines Fahrerkreis in der Kfz Versicherung ist ein Tarifmerkmal durch das Beitragsnachlasse angewendet werden können, der Beitragsnachlass kann sich aber nicht auf den Versicherungsschutz auswirken. Allerdings hat die Versicherung das Recht bei Verletzung gegen die Bedingungen des beitragsnachlass, diesen rückwirkend bis zu einem Jahr nachzufordern.