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verreisterNutzer

21.03.2018
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rotesand
21.03.2018, 13:38
Dürfen nur leibliche Eltern in den Elternbeirat gewählt werden?

Hallo!

Nach einem Artikel über Elternbeiratswahlen denke ich drüber nach, ob der Elternbeirat wirklich nur aus leiblichen Eltern besteht.

Ich bin bei meinem Opa aufgewachsen, der auch bis zum Schluss sämtliche Elternabende besucht hat, jedoch nie im Elternbeirat war. Wenn ihn einer vorgeschlagen hätte, hätte man ihn überhaupt wählen dürfen oder ist das nur für leibliche Eltern gedacht?

Es würde mich daher interessieren, ob auch etwa das Sorgerecht innehabende, als Vormund wirkende ältere Geschwister von Schülern, die Tante/der Onkel, der Opa/die Oma oder ggf. die Pflegeeltern in den Elternbeirat gewählt werden können oder ob der Elternbeirat wirklich nur für leibliche Eltern gedacht ist.

Danke & viele Grüße!

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Antwort
von verreisterNutzer
21.03.2018, 13:40

Ich denke mal schon. Vermutlich ist in diesem Fall Erziehungsberechtige = Eltern

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