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Antwort
Eine Hochzeit ist ein familiäres, gesellschaftliches Ereignis von Rang. Da ist es eine absolute Verpflichtung und Selbstverständlichkeit seine Gäste mit Partner einzuladen.
Passiert das nicht, muss ich entweder annehmen, dass die Gastgeber keinen Anstand haben oder meinen Partner/Partnerin nicht mögen.
Freund hin oder her, da würde ich ein klares Bekenntnis zu meiner Partnerin abgeben und der Hochzeit fernbleiben.
Das würde ich auch nicht mit einer fadenscheinigen Begründung tun, sondern den Grund auch klar benennen.
Eine solche Zurücksetzung meiner Partnerin würde ich keinesfalls akzeptieren, auch nicht bei einer „Gruppeneinladung“.