Ohnmächtig muss die Bevölkerung zuschauen,

Die Bevölkerung ist kein Strafverfolgungsorgan! Dafür gibt es Polizei, Staatsanwaltschaft usw.

Die Politik scheint machtlos zu sein.

Falsch! Die Politik hat die Macht. Sie braucht aber in einem demokratischen Staat die Mehrheit im Bundestag und teilweise auch im Bundesrat.

Den deutschen Ordnungsbehörden fehlen offensichtlich die gesetzlichen Grundlagen, um konsequent gegen diese Kriminellen vorgehen zu können.

Falsch! Unsere Strafgesetze gelten für ALLE Straftäter gleichermaßen und sie werden selbstverständlich auch angewandt und decken alle Straftatbestände ab. Wenn neue hinzukommen, werden die Gesetze entsprechend ergänzt.

Gleichzeitig bringen diese Personengruppen die Flüchtlinge in einen schlechten Ruf, was die Bereitschaft der Bevölkerung zur Solidarität mit ihnen leiden lässt.

Aha! Tun sie das? Also Ausländer gegen Ausländer??? Die meisten, die gegen Flüchtlinge hetzen und Hass verbreiten, sind immer noch Deutsche. Hast du schon mal von der AfD gehört, um nur ein Beispiel von vielen anderen zu nennen?

Polizisten sind in der Vergangenheit immer wieder Anlass für Untersuchungsmaßnahmen gewesen wegen rechtsradikaler Aktionen.

Bitte nicht verallgemeinern! Ja, es gab und gibt rechtsgerichtete Polizisten. Sie bilden aber eine kleine Minderheit.

Könnten diese kriminellen Clans der Grund für einen Trend in Rechtsradikalismus begründen, weil die Bevölkerung die Regierung nicht für kompetent hält, um die Gesellschaft vor den kriminellen Umtrieben dieser Clans zu schützen?

Das hat nichts mit Clans zu tun. Leider gibt es in der Bevölkerung Tendenzen, unsere Rechtsprechung, also die Gerichte, für zu lasch bei den Strafzumessungen zu halten. Natürlich gibt es Fehlurteile, aber sie sind die Ausnahme.

Meistens werden Urteile als "falsch" und zu "lasch" von der Bevölkerung beurteilt, weil in einigen niveaulosen Zeitungen nur Überschriften verbreitet werden, um die Meinung der Bevölkerung zu manipulieren, was häufig bei den bildungsfernen Schichten leider ziemlich erfolgreich ist.

Ohne die Kriminalfälle bzw. die Gerichtsverfahren in allen Einzelheiten zu kennen und vor allem auch die URTEILSBEGRÜNDUNG gelesen zu haben, kann man verhängte Strafen und Richtersprüche gar nicht sach- und fachgerecht juristisch beurteilen.

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