Antwort
Wenn das Jobcenter in dem gesamten von Dir hinterfragten Zeitraum bereits sämtliche , oder auch nur anteilige Kosten an den Betriebskosten der Wohnung übernahm , mußt Du dieses Guthaben , bzw. diese jetzt zu Deinen Gunsten erfolgende Gegenrechnung Deines Vermieters bei dem aktuell für Dich zuständigen Jobcenter unverzüglich im Rahmen einer Veränderungsmitteilung melden, wenn Du immer noch Leistungen / Aufstockungen der Grundsicherung erhältst .