Wenn du als Privatverkäufer im Kaufvertrag Sachmängelhaftung / Gewährleistung ausgeschlossen hast, brauchst du garnichts zu tun und bist aus dem Schneider.

Aber der Käufer sollte sich hüten wegen der noch nicht erfolgten Ummeldung. Und du solltest nie ein Auto angemeldet übergeben !

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