Oldtimer Polizeikontrolle Ordnungsgemäß und Strafe bezahlen?

Hallo Leute,

ich hatte mal ein Frage bezüglich einer Polizeikontrolle. Und zwar war ich letzte Woche Sonntag mit meinem C Kadett unterwegs und wurde von der Polizei angehalten.

War auch alles schön und gut, bis ich eine Geräuschmessung machen musste. Da in den Fahrzeugpapieren ein Standgeräusch von 86 DB eingetragen ist und ich allerdings ein Standgeräusch von 106 DB hatte, wollte mir die Polizei mein Auto stilllegen und einem Gutachter vorführen.

Ich habe die Polizisten freundlich aufgeklärt, dass Fahrzeuge vor Baujahr 1980 in 7,5 Meter Abstand gemessen wurden und die Polizei bei der einer Messung nach aktuellem Messverfahren 21 DB + 5 DB Tolleranz dazu addieren müssen, wenn kein Buchstabe „P“ hinter der DB Zahl im Schein steht.

Daraufhin wurde der eine Polizist sehr unhöflich und meinte „Wir sind die Experten und nicht Sie.“

Kurz und knapp:

Der Wagen wurde abgeschleppt, geprüft und der TüV bzw. die Dekra hat meine Aussage bestätigt und ich habe mein Auto wieder zurück bekommen. Die Rechnung der Abschleppkosten sowie die Untersuchung der Dekra wurden mir allerdings in Rechnung gestellt. Satte 560€ soll ich bezahlen?!

Das ist eine absolute Frechheit meiner Meinung nach. Habe ich die Möglichkeit den Kontrollierenden Polizisten anzuzeigen und muss ich die Kosten für den Abschlepper/HU bezahlen?

Gruß

Auto, Recht, Oldtimer, Strafe, Auto und Motorrad