Also ganz ehrlich gesagt: Lass die Finger von der Kiste. 

Es sein denn du hast Fachlich kompetente Begleitung dabei die sich den Wagen einmal genau anschaut und damit meine ich wirklich genau.

Da werden mit Sicherheit noch mehr Überraschungen auftauchen als dir lieb ist. Es spricht nichts dagegen wenn man sich ein Fahrzeug kauft welches schon mal einen Unfall hatte. Aber bitte nur, wenn der Schaden auch Korrekt behoben wurde. 

Bedenke einfach mal, dass so ein Airbag eine Sicherheitseinrichtung darstellt die dir unter Umständen einmal das Leben retten könnte. Also wenn der ausgelöste Airbag einfach wieder hinter der Verkleidung verstaut wurde, gehen bei mir schon mal alle Alarmglocken an. Wie hat denn der Verkäufer sich dazu geäußert, gab es irgendwie einen Kommentar zu dem Airbag?

Lange Rede kurzer Sinn: Alle im Fahrzeug verbauten Sicherheitseinrichtungen haben stets in vollem Umfang Funktionstüchtig zu sein. Der TÜV gibt dir ohne neuen Airbag seinen Segen nicht. Auch mit Recht!!!

Außerdem dürfen auch Arbeiten am Airbag nur von Qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden. Weiterhin brauchst du dann auch einen Nachweis beim TÜV wer den Airbag ersetzt hat. Bescheinigung der Werkstatt. 

Jedenfalls hier bei uns ist das so.

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