Frage
Antwort
Wo und wie hast Du ihn verkauft?
Hast Du ihn als Privatverkauf deklariert?
Hast Du ihn verkauft wie gesehen? Also hast Du Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn nein, kann es durchaus sein, das du ihn zurücknehmen musst. Allerdings warscheinlich eher nicht, wenn ihn der Käufer auseinandergenommen hat.
Ich würde erstmal auf Stur stellen und den Laptop NICHT zurücknehmen.