Antwort
Kaufvertrag unbedingt schriftlich machen.
"Bastelfahrzeug mit diversen Mängeln, nicht fahrbereit unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ganz wichtig!!! Trotzdem schreiben, auch wenn es noch fahrbereit ist.
Am besten das Fahrzeug vor übergabe stilllegen. Grüne Abmeldebescheinigung und Fahrzeugbrief, oder bei neueren Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I und II mitgeben.
Falls Fahrzeug zugelassen übergeben wird (nicht empfehlenswert) , unbedingt den Verkauf schriftlich mit Namen und Adresse bei deiner Versicherung anzeigen. In dem Fall benötigt der Käufer die gesiegelten Kennzeichen, den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I und den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II.