Ausbildungsvergütung

Eine Vergütung wird nicht gezahlt.

Bei der in Baden-Württemberg im Rahmen eines Modellprojekts angebotenen Ausbildung zum Servicehelfer bzw. zur Servicehelferin im Sozial- und Gesundheitswesen erhalten die Auszubildenden im Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung und während des Praxisjahres ein reguläres Gehalt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Allerdings können Aufnahme- und Prüfungsgebühren anfallen. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt. Auch Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung können entstehen. Private Schulen erheben darüber hinaus meist Lehrgangsgebühren.

Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_act=goToAnyPage&_pgnt_pn=0&_pgnt_id=resultShort&status=A05

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