Frage
Antwort
Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann - außer durch das Familiengericht - auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person reicht nicht aus.
https://www.cinemaxx.de/Kinoinfo/FSKundJugendschutz/
Die Antwort ist also, NEIN darfst du NICHT!