Antwort
Die zulässigen Reifengrößen für Dein Fahrzeug sollten entweder im Fahrzeugbrief , der Zulassungsbescheinigung Teil I , oder im Türsturz der Fahrertür vermerkt sein .
Wenn die neuen Reifen in ihren Dimensionen nicht den zulässigen Herstellerangaben entsprechen , so wäre eine Montage äquivalenter Reifengrößen in der Dimensionierung durchaus im Prinzip möglich .
185/55 - 14 vs. 155/65 - 14 unterscheiden sich rechnerisch in Außendurchmesser und Umfang der Lauffläche um weniger als 2 % , womit hiermit schon mal kein generelles Ausschlusskriterium gegeben wäre .
Allerdings benötigst Du dann ein Sondergutachten vom TÜV , wenn die neuen Pneus in ihren direkten Kenngrößen nicht den FZG - Herstellerangaben entsprechen .