Hallo
auf bahn.de ist folgendes zu lesen:
Aufhebung der Zugbindung bei Verspätung
Wenn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erwischen oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Das heißt, dann dürfen Sie andere Züge nutzen, um Ihr gebuchtes Ziel zu erreichen.
"Durch Verschulden der DB". Was heißt das genau?
Ist die Zugbindung auch aufgehoben, wenn eine NICHT von der DB betriebene Regionalbahn zu spät ist und dadurch der planmäßige, gebuchte Anschluss (gesamte Reise "am Stück" über bahn.de gebucht) zum Fernverkehr nicht erreicht wird? Wenn eine andere Bahngesellschaft zu spät kommt, ist das ja streng genommen nicht durch Verschulden der DB. Oder doch? Die Strecke gehört der DB Netz, dort fahren aber keine DB-eigenen Züge.