Bei einer Untervermietung ist das so, dass, wenn der Hauptmieter in der gleichen Wohnung lebt, wie der Untermieter, er diesen ohne Grund 14 Tage zum 15. eines Monats kündigen kann.

Dein Vermieter kann nichts machen, wenn du den Untermietvertrag abgeschlossen hast. Wie es aussieht, wenn der Untermietvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen wurde, weiß ich auch nicht.

Vielleicht wendest du dich mal an den Mieterbund.

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