Antwort
Du darfst Duschen wann Du möchtest und brauchst Dich für nichts entschuldigen
Nächtliche Dusch- oder Badeverbote im Mietvertrag oder der Hausordnung sind in aller Regel unwirksam. Allerdings sollten Sie nachts keine allzu langen Duschorgien genießen. Eine halbe Stunde Einseifen sollte genügen. Die Toilettenspülung dürfen Sie übrigens immer benutzen.