Grundsätzlich kann man ein Arbeitszeugnis nur dann beurteilen, wenn man es vollständig liest - von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum/Unterschrift, denn überall können sich versteckte Hinweise für den potentiellen neuen Arbeitgeber befinden, z.B. in der Reihenfolge der Auflistung der Tätigkeiten.

Insofern rate ich dazu, das Zeugnis noch einmal anonymisiert, jedoch vollständig (!) hier einzustellen - nur dann kann man endgültig sagen, ob es zu reklamieren ist oder nicht. Die Rechtschreibfehler sind hoffentlich nicht im Original enthalten!?

Die bisherigen Textausschnitte lassen zumindest erkennen, dass sich der Zeugnisautor keine große Mühe gegeben hat, das Zeugnis individuell zu formulieren. Es klingt für mich, als seien die Phrasen einem (schlechten) Zeugnisgenerator entsprungen.

Sollten sich im Originaltext noch Formfehler befinden, hätte man zumindest die Chance, neben der Fehlerkorrektur noch ein paar Formulierungen verbessern zu lassen.

...zur Antwort