Grundlegend mußt Du das mit den jeweiligen Fahrschulen in den Möglichkeiten abklären .

Die Anmeldungs - Grundgebühr in der Fahrschule , genau wie später auch die Theorie - Prüfung kannst Du normalerweise stets bei Fälligkeit bezahlen . Für die theoretische Schulausbildung läßt Du Dir dann erst einmal etwas Zeit um zu sparen für den praktischen Part ( Pflichtfahrstunden ) . Bevor Du die theoretische Prüfung noch nicht in der Tasche hast , mußt Du ja erst mal keine Fahrstunden nehmen .

Im praktischen Ausbildungsteil läßt sich dann durchaus auch eine weitere Vereinbarung dahingehend treffen , ein gewisses Kontingent an Fahrstunden monatlich im voraus zu zahlen .

Ab bestehen der theoretischen Prüfung hast Du maximal 12 Monate zum Ablegen der praktischen Prüfung Zeit .

Damit hast Du in etwa etwas wie ein "Ratenzahlungsmodell" .

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