Antwort
Guten Abend.
Eine Hausglasversicherung ist mir unbekannt, jedoch die Hausratversicherung. Wenn ein Mitbewohner/in der WG eine solche hat, könnte der Schaden übernommen werden. Das gilt auch für den Vermieter, wenn er Ihnen helfen will, er verfügt mit großer Sicherheit über eine Hausratversicherung Es wäre auch festzustellen wie hoch der volle Schaden ist? Ein Handwerker ihres Vertrauens sollte vorab die Reparatur-Möglichkeit feststellen. Frage hierzu, was für eine Herdplatte. Ceranfeld oder Induktionsherd.
Viel Erfolg mit der VERSICHERUNG Venin