F2-Feuerwerk (Kategorie F2) umfasst Raketen, Batterien, Vulkane etc., die in der Regel nur an Silvester (31. Dezember bis 1. Januar) gezündet werden dürfen – und auch nur von Personen ab 18 Jahren.

 

Wenn du F2-Feuerwerk außerhalb dieser Zeit zündest:

  • Ohne Genehmigung kann das eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen.
  • Typische Strafen:
  • Bußgeld bis zu 50.000 Euro (nach § 46 Sprengstoffgesetz)
  • In schweren Fällen auch Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
  • Eventuell auch Sachbeschädigung, Gefährdung anderer Personen, oder Lärmbelästigung

Ausnahme:

Du darfst F2-Feuerwerk außerhalb von Silvester nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung zünden, z. B. für Hochzeiten, Stadtfeste etc. Diese musst du bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragen.

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