Hierzu sollte man in das Schulgesetz des Landes NRW sehen insbesondere die Paragraphen 48 (Grundsätze der Leistungsbewertung) Paragraph 43 (Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen) und Paragraph 41 (Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht)!
Wer die Benotung eines Schülers (egal ob Erwachsen oder nicht) an den Fehlzeiten (auch wenn man entschuldigt ist) fest macht, macht sich nach Paragraph 48 strafbar !
In Paragraph 48 stehen die Grundsätze nach denen man die Leistung eines Schülers bewerten darf.