Auf dem Zettel stand : ''Fußgänger nicht beachtet''.. ich habe ihn sehr wohl beachtet nur bin ich nicht angehalten weil er noch etwas weiter weg war !
Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
''Ein Fußgänger, der parallel zur Fahrbahn in Richtung Zebrastreifen geht, lässt hingegen noch nicht deutlich erkennen, dass er die Absicht hat, die Fahrbahn zu überqueren.''