Wenn man die Jahresabrechnung der Betriebskosten vom Vermieter erhält und daraus gefolgert laut dem Vermieter eine minimale Mieterhöhung resultiert, reicht ein Schreiben vom Vermieter aus, in dem steht das eine Erhöhung ansteht oder muss man dem Jobcenter die Betriebskostenabrechnung vorlegen?
Wenn mir jemand die Frage beantworten könnte, wäre ich sehr dankbar.