Hier eine unvollständige Liste mit Punkten die wichtig sind:

  • Sind alle Personen abgesichert, die abgesichert sein sollen?

  • Deckungssumme für Personen- u. Sachschäden min. 5 Mio. €

  • Deckungssumme für Vermögensschäden min. 1 Mio. €

  • Deckungssumme für Mietsachschäden min. 1 Mio. €

  • Forderungsausfall ist mitversichert (Ihnen wird ein Schaden zugefügt, den der Dritte nicht begleichen kann)

  • Gefälligkeitsschäden (Sie helfen z.B. beim Umzug und beschädigen dabei einen Fernseher)

  • Schlüsselverlust je nach Bedarf deutlich höher als 15.000 € (komplexe Schließanlagen können sehr teuer werden)

  • Führen Sie ehrenamtliche Tätigkeiten aus?

  • Haben Sie deliktunfähige Kinder?

  • Sind Haftpflichtansprüche aus Immobilienbesitz abgesichert?

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Nach weiterer Recherche kann ich die Frage nun wie folgt beantworten.

Ob der Tausch der SF-Klassen zwischen verschiedenen Fahrzeugen -eines- Versicherungsnehmers möglich ist oder nicht, hängt von der Tarifierungspolitik der Gesellschaften ab. Vor dem Wechsel zu einer Gesellschaft einfach schriftlich bestätigen lassen und man hat die nötige Rechtssicherheit.

Danke auch für die vorherigen Antworten.

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Wenn es sich bei der Entwendung um einen Einbruchdiebstahl handeln würde, dann kann die Deckung über die Außenversicherung der Hausratversicherung bestehen. z.B. wenn der abgeschlossene Schrank aufgebrochen wurde.

Das Verlieren oder Liegenlassen von solchen Gegenständen versichern nur sehr wenige Gesellschaften in Deutschland. Ich gehe aber nicht davon aus, dass ein solches Deckungskonzept vorliegt.

Also wird der Schaden wohl nicht erstattet. Die Schule wird nur in Ausnahmefällen haftbar gemacht werden können.

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Wasserbetten sind genauso wie Aquarien nicht versichert! Da es sich nicht direkt um Leitungswasser handelt.

Viele Hausratversicherer erweitern die Allgemeinen Hausratbedingungen jedoch um den Einschluss von Wasserbetten und Aquarien. Manchmal sind diese Schäden jedoch auch auf bestimmte Höchstgrenzen beschränkt. Also auf jeden Fall vom Berater zeigen und erläutern lassen.

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Wenn deine Einkommensverhältnisse (z.B. aus der gesetzlichen Rente) in der Rentenphase so gering sind, dass du deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, sprich unter dem Existenzminium verdienst, erhältst du die Grundsicherung.

Kurz: Wie die Sozialhilfe nur für einen anderen Personenkreis und eben in der Rentenphase.

Es gibt detailiertere Unterschiede, jedoch sollte das für den ersten Eindruck reichen. (Siehe den obigen Wikipedia-Link)

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