Soll ich mich bei einer Straftat äußern oder nicht
Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen mit der überschrift "Schriftliche Äußerung als Bechuldigte(r)
da steht das mir vorgeworfen wird folgende Straftat(en) begangen zu haben: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Par. 308/I - IV StGB)
jetzt ist meine frage soll ich mich äußern oder nicht
was würde passieren wenn ich mich nicht äußere, bekomm ich dann eine höhere Strafe?
wenn ich mich äußern soll könnt ihr mir tipps geben ich erzähl kurz was ich gemacht hab ich habe mit zwei freunden eine insekten spray dose zum explodieren gebracht aber wir wollten niemanden verletzen oder so ( es ist auch keiner zu schaden gekommen ) es ist auch keine sachbeschädigung geschehen oder so
BITTE könnt ihr mir vielleicht Tipps geben was ich jetzt machen soll ( ich bin 16 Jahre alt )