Antwort
Ja, aber vielleicht muß man sich mal postalisch beschwerden, weil auf alle E-Mails nicht bzw. nicht sachgerecht geantwortet wird. Bei mir ist seit Anfang Juli 2009 Ware (Bücher) überfällig, bereits fast vollständig mit einem Gutschein bezahlt. Ich nehme jetzt die Postanschrift der Rechtabteilung in München (im Impressum zu finden), und wenn das nichts hilft gehe ich so oft und so laut wie möglich an die Öffentlichkeit. Jürgen Müller