Hallo ihr Alle
Ich brauche dringend einen Rat zu einem fiktiven Fall und bin jetzt schon sehr dankbar für Eure Hilfe!
Nehmen wir mal an, es gibt da eine Frau namens Anna, die leider eine ziemlich schwere und heftige Trennung hinter sich hat. Sie wohnten in einem gemeinsamen Haus, ihr ehem. Freund zog aus und forderte aber ein paar Monate spatter eine Summe von 30.000€, da er das Grundstück von dem Haus aus eigener Tasche gezahlt hat. Da Anna kein Geld hatte und auch durch den laufenden Kredit nicht mehr kreditwürdig war und ihr ehem. Freund zum damaligen Zeitpunkt des Grundstückskaufs auch unter Zeugen gesagt hatte er würde es ihr überlassen, ging sie zum Anwalt um sich beraten zu lassen. Ihr ehem. Freund ging auch zu einem Anwalt. Es wurden mehrere Briefe hin und her geschickt und die ganze Sache landete vor Gericht. Annas Anwalt rechnete ihr mehrfach guten Chancen aus, sagte ihr könne nichts passieren, da sie im Recht sei, auch für die Gerichtskosten bräcuhte sie nicht aufkommen, da ihr Prozesskostenhilfe zustehe.
Am großen Tag der Verhandlung lief leider alles anders als geplant und die Richterin entschied zu Annas Nachteil, es müsse alles zurückbezahlt werden, sagte sie. Die Verhandlung ging etwa 2 Stunden und es wurde wild diskutiert. Ihr Anwalt bezog sich irgendwann auf die Mutter, die sie begleitete. Um eine Einigung finden zu können und das Geld bezahlen zu können, nahm sie nun einen Kredit für Anna auf. Der ehem. Freund bekam auch Mitleid und verzichtete sogar auf die Hälfte des Betrages, sodass es nun "nur" 15.000€ sind die sie an ihn zahlen muss.
Nun muss Anna also zusätzlich zu ihrem Kredit für das Haus auch noch diesen Kredit ihrer Mutter abbezahlen. Dazu kommt aber, dass der Anwalt sie, wenn man es genau nimmt, falsch beraten hat. Er räumte ihr gute Chancen ein und sie vertraute ihm, nur deshalb ging die Sache vor Gericht. Auch während der Verhandlung sagte er immer wieder im beisein der Mutter, sie bräuchten ihm nichts bezahlen. Die Prozesskostenhilfe die er Anna zusicherte wurde ebenfalls nicht bewilligt, sodass sie nun fast 200€ monatlich an das Gericht abbezahlen muss. In dem Schreiben wo der Anwalt darüber mitteilte war weder der Gesamtbetrag noch wofür die Kosten genau sind, ersichtlich. Dies brachte Anna erst durch einen persönl. Anruf beim Landgericht in Erfahrung. Dort sagte man ihr dass der Anwalt zu den Verfahrenskosten einen Kostenerstattungsantrag der Regelgebühren gem. §13 RVG gefordert habe und dass der Gesamtbetrag fast 4000€ seien, die sich aus der Hälfte der Verfahrenskosten und der anderen Hälfte Kosten für den Anwalt zusammensetzt, obwohl er ihr ja eigentlich zusicherte sie bräuchte an ihn nichts bezahlen. Die nette Frau vom Landgericht hat Anna dann den Tip gegeben, ihren Anwalt mal zu fragen, ob er diese zusätzlicheno, nicht eigentlich nur anfordern kann, wenn er einen reichen Kunden (?) oder Mandant (?), weiss nicht wie sich das nennt..., vertritt?