Hallo, es sieht wie folgt aus.
Mein Ex-Mitbewohner ist bei mir mit mehr als 3 Monatsmieten im Rückstand.
Habe ihm deshalb gesagt, dass ich ihn nicht mehr hier dulde, und er sich bitte anmelden soll, wenn er sein Eigentum abholen will.
Heute jedoch, hat es wie verrückt sturmgeklingelt, mein Mitbewohner wollte unangekündigt sein Zeugs abholen.
Jedoch habe ich die Tür nicht geöffnet, da er den Mietrückstand nicht ausgleichen kann/will.
Ich informiere schonmal vorab, dass kein Mietvertrag zwischen uns zustande gekommen ist, da alles zu Anfang auf Vertrauensbasis basierte.
Nach einigen Minuten war meine Vermieterin an der Tür und meinte, ich sollte die Tür öffnen, ansonsten wird die Polizei gerufen und die Tür würde dann geöffnet werden.
Nun meine Frage:
Kann er einfach so eine Wohnungstür öffnen lassen, ohne vorweisen zu könnnen, dass er auch wirklich in dieser Wohnung gelebt hat ? (Abgesehen von seinem Personalausweiß, wo lediglich die Adresse drin steht)
Nach meinem Wissen her nicht, denn sonst kann man sich ja im Prinzip auf irgendeine Adresse anmelden und sagen, man hat in Wohnung XY gewohnt und diese aufbrechen lassen.
Muss da nicht vorher ein Gerichtsverfahren durchlaufen werden ?
Er kann lediglich durch meine Vermieterin mündlich belegen, dass er hier gewohnt hat.
Bitte um schnellstmögliche Antwort!
Danke.