Das BGB enthält ein Geflecht von gesetzlichen Vorschriften, die im Falle einer Scheidung den "wirtschaftlich besser Gestellten" lebenslang in die Pflicht nehmen. Gegen den einseitigen Missbrauch dieser Gesetze gibt es keinen wirksamen Schutz.
Dennoch wird immer wieder behauptet, der Anspruch auf Unterhalt würde bei diesem oder jenem Fehlverhalten des Anspruchsberechtigten entfallen. Erst bei genauerem Hinsehen (also in der Regel zu spät) stellt man fest, dass alle diese Paragraphen so formuliert sind, dass sie vor Gericht nutzlos sind. Dagegen wecken sie falsche Erwartungen, die unzählige nutzlose Prozesse auslösen, von denen die "Rechts"Anwälte sattsam profitieren. Die Familiengerichte sind folglich so überlastet, dass ein schlichtes Unterhalts-Abänderungsverfahren ein volles Jahr dauert.
Das Risiko einer Heirat kann bei dieser Rechtslage nur eingehen, wer ohnehin bereits am Existenz-Minimum lebt, so dass es bei ihm schlicht nichts zu holen gibt.
Meine Exe ist fremd gegangen, hat mich jahrelang hinters Licht geführt, das Konto abgeräumt, die Scheidung eingereicht, hat danach keinen Schlag mehr gearbeitet und vor Gericht gelogen, um ihren Unterhalts"anspruch" zu erhöhen. Die vier Anwälte, die ich in den vergangenen 22 Jahren mit dem Fall betraute, konnten dagegen nichts ausrichten. Ich zahle schon länger Unterhalt, als ich verheiratet war. Inzwischen bin ich Rentner und zahle immer noch - trotz Versorgungsausgleich - und zwar wortwörtlich "bis dass der Tod uns scheidet". Die "Rechtsgrundlage" dafür: ich bin "wirtschaftlich besser gestellt".
Im deutschen Rechtsstaat bedeutet das: ich bin rechtlos und muss zahlen.
Die Zahl der Eheschliessungen geht zurück.
Die Zahl der Scheidungen nimmt zu.
Die Gründe dafür sind allesamt im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden und dämpfen verständlicherweise die "Lust" der Männer, sich unterhaltsrechtlich versklaven zu lassen.
Dass die Frau Bundesministerin der Justiz (die mit dem konsonantenreichen Doppelnamen) zu denen gehört, die angeblich darüber diskutieren, halte ich übrigens für völlig ausgeschlossen.