Kabi- oder Kabinettware: große Mengen, meistens ohne Umkarton in Spendern, die z. B. die Kosmetikerin benutzt, wenn sie in der Kosmetikkabine mit dem Produkt eine Behandlung an dir durchführt, darf nicht an Endverbraucher verkauft werden.

Verkaufsware: Heimpflege die du kaufen kannst in hübscher Aufmachung und geringerer Abfüllung, kann das gleiche Produkt sein, das auch die Kosmetikerin verwendet.

Unterscheidet sich nur im Preis, d. h. die Kosmetikerin hat als Gewerbetreibende andere Konditionen beim Hersteller und verdient mit, wenn du bei ihr das Verkaufsprodukt erwirbst. Kabi-Ware gibts daher nur mit Gewerbeschein, sie wird nicht an Endverbraucher geliefert.

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Ich denke es ist ausreichend, dem Nachbarn fröhliche Weihnachten zu wünschen, wenn man ihm zufällig in dieser Zeit begegnet. Wenn ich an seiner Stelle wäre, fände ich eine Karte zwar sehr nett, hätte aber das Gefühl ihm auch etwas zukommen lassen zu müssen, würde mich sozusagen dazu verpflichtet fühlen. Das würde mich ziemlich stressen.

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