Alufelgen und Gewindefahrwerk sind immer gut
Er muss das zwangsläufig mit Deiner Versicheurn klären. Besser: Klären lassen, denn ohne Anwalt ist man da hilflos, wie Du ja bereits erfahren durftest. Ist man an einem Unfall nicht schuld, dann muss die gegnerische Versicherung auch den Anwalt übernehmen. Wenn man aber mit seiner eigenen Versicherung einen Schaden zu regeln hat (kasko) dann ist es Gold wert, eine Rechtsschutzversicherung (bei einer anderen Gesellschaft - logisch!) zu haben. Sonst kann man sich die Kasko gleich schenken.
Preiswert ist eine Sache, die ihren Preis wert ist. Ein "preiswertestes" Mofa gibt es also nicht. Es gibt allenfals das mit dem besten Preis- Leistungsverhältnis. Und wenn Du das haben willst, dann wirst Du schlicht und ergreifend nicht mit 300 Euro auskommen. Da musst Du leider ein billiges nehmen - und "billig" ist von "preiswert" meist weit entfernt.
Wenn die Hube - wovon auszugehen ist - in die Glasfläche der Scheinwerfer ragt, ist sie einzutragen. Das ist so lange kein Problem, so lange die Abstrahlfläche des Scheinwerfers unberührt bleibt. Ragt die Hube in die Abstrahlfläche, bedarf es eines Gutachtens vom Lichttechnischen Institut. Das wissen allerdings auch viele TÜVler gar nicht und tragen solche Schen einfach ein, obwohl sie es gar nicht dürften. Gegebenenfalls reden sie sich auf ihren "Ermassensspielraum" (ein anderes Wort für "Willkür") heraus. Probier's einfach.
Mit Versicherungen verhandlet man grundsätzlich nur über einen Anwalt. Alles andere führt zu nichts. Vorab: Zwar gilt ein mündlich geschlossener Vertrag durchaus - doch in diesem Fall kommt es darauf an, was Dir berechnet wurde. Ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht, geht aus der Rechnung hervor. Sollte noch keine Rechnung vorliegen, so wird die Schuld dafür sicherlich zu einem gewissen Teil Dir zugeschoben. Wenn monatelang nichts kommt, dann hakt man da nach. Was den Haftpflichtschaden angeht, dürfte die Versicherung nicht aus der Nummer rauskommen. Die Versicherungsbestätigung haben sie ja schließlich gegeben, sonst hätte das Auto gar nicht zugelassen werden können. Das wiederum ist jedoch in der Hauptsache das Problem Deines Unfallgegeners.
Steuer, Versicherung, Instandhaltung (Reparaturen), Wartung (Ölwechsel und so), Pflege. Also beim Golf ist das auf jeden Fall so. Ich habe auch einen. Die Einzelpreise erfähst Du auf den Cent genau beim jeweiligen "Anbieter".
Den geklauten Inhalt bezahlt niemand. Es muss aber was geklaut werden - sonst bezahlt auch niemand den Schaden am Auto. Wird also ein Auto aufgebrochen, dann immer ganz genau schauen, was gestohlen wurde - die aktuelle Tageszeitung, eine Tonbandkassette, ein hübscher Schlüsselanhänger aus der Mittelkonsole, eine angebrochene Packung Zigarretten. Egal. Irgendwas muss geklaut worden sein. Sonst ist das nämlich Vandalismus - und der ist von der teilkaskoversicherung ausgeschlossen. Also ganz genau suchen, bis man eine Klitzekleinigkeit findet, die gestohlen wurde. Sonst bezahlt niemand die Autoreparatur!
Man legt ein Auto nicht mit Plastik tiefer, sondern mit Fahrwerksfedern oder einem Komplettfahrwerk. Ich würde ein KW-Gewindefahrwerk empfehlen. Es entzieht sich aber meiner Kenntnis, ob es das für Oldtimer überhaupt gibt - einfach mal nachfragen. Die Preise für gute Gewindefahrwerke beginnen bei etwa 1000 Euro.
Nachdem die rechtslage ja wohl eindeutig ist, gibt man das einem Anwalt und lässt sich den vollen betrag "erstreiten". Den Anwalt muss auch die Versicherung des Schädigers zahlen. merke: Nie selbst mit einer Versicherung abrechnen!
Einach zurückrüsten und so tun, als ob nichts wäre, ist gewiss der falsche Weg. Ich würde mal sagen: Es kommt drauf an. Nicht alle technischen Änderungen, die gar nicht mehr existieren, werden grundsätzlich gestrichen. Es ist in bestimmten Fällen möglich, mehrere bauliche Konstellationen eintragen zu lassen. Da heißt es dann in den Papieren entweder "auch genehmigt" - oder aber noch schöner "Wahlweise auch genehmigt..." Man kann zB mit den Zusatz "Wahlweise" drei, vier verschiedene Radsätze eingetragen haben. ABER: Ist mit einer Radumrüstung auch die Umrüstung der bremsanlage oder der Radanbindung an den Achsen einhergegangen, werden die Originalräder gestrichen. Man traut dem Privatmann zu, selber mal die Räder zu wechseln, aber nicht, die Bremsanlage zu verändern.
Solange nichts kaputtgeht, ist so ein Porsche relativ günstig zu fahren. Wenn man Ersatzeile oder gar eine Reparaturleistung von Porsche braucht, wirds schnell uferlos. Wenn Du also auf den Euro schauen musst, bist Du mit einem Opel OPC oder einem Subaru Impreza etc. besser bedient - also günsitger und sogar meist schneller unterwegs.
Es kann dir vollkommen egal sein, wie das Wort heißt. Wichtig ist, dass Dein Anwalt dieses Wort kennt. Wenn Du selber mit einer versicherung abrechnesdt, ziehen sie Dich bloß übern Tisch!
Wörthersee ist immer gut. www.woertherseetreffen.at
Das ist vermutlich ein Golf 2. Da ist das öfter vorgekommen. Ich nehme mal an, eine Reparatur lohnt isch nicht mehr. Allerdings sind die Dinger noch vergleichseise einfach - da kann Dir normalerweise jeder Dorfschmied weiterhelfen.
Es ist oft so im Leben, dass man eine Entscheidung nach der anderen Treffen muss. Ein wirkliches Problem kann ich darin nicht erkennen. Außerdem: Vernünftige private verkäufer übergeben den wagen zugelassen. Vernünftige Händler stellen ihn Dir mit ihrem Überführungskennzeichen zu.
Möglicherweise gibt es Regelungen. Ich habe zwei Autos mit so einem Rentner-Radar. Der Mercedes macht den Dauerton ab etwa 25 cm. Der VW dagegen "dauertönt" schon bei knapp 40 cm. Grundsätzlich sollte man sich auf diesen Schnickschnack nicht zu sehr verlassen. Man lernt seine Autos ja auch kennen und fährt dann letztlich ohnehin so, als habe man den Müll gar nicht an Bord. Er ist zudem ein Quelle ständigen Ärgernisses. Entweder "spinnt" das System, wenn das Auto älter wird, oder es "überieht" schlankere Hinternisse, wie zB ungünstig positionierte Anhängerdeichseln.
Meiner Erfahrung nach ist der Opel die bessere Wahl. Die Opel-Autohäuser dind freundlicher und nicht so arrogant, wie vile VW/Seat/Audo.... Vertreter. Du hast einfach weniger Ärger mit einem Opel.
Nein - könnt ihr nicht. Die Versicherungsdeckung gilt in der Regel ab "Tag der Zulassung". Am Samstag kann man ja kein Auto zulassen. Ich würde auch tatsächlich warten, bis die Zulassung erfolgt ist. Es könnte ja sein, dass auf dem Weg zur Zulassung etwas passiert, was die Zulassung verhindert. Oder die Zulassungsstelle macht grad Betriebsversammlung oder sonst was. Lieber erst fahren, wenn absolut sichergestellt ist, dass der Versicherungsschutz besteht. Wäre ja auch ärgerlich, wenn das fahrzueg auf dem Weg zur Zulassung verunfallt. Dann muss nämlich der restliche Weg mit einem Taxi zurückgelegt werden - und möglicherweise ein Totalschaden-Auto noch einen Tag zugelassen werden, damit der Versicherungsschutz wirksam wird. Das zB stellt unter Umständen ein erhebliches Problem dar, wenn man aufgrund einer Unfallverletzung im Kraunkenaus liegt....
Nein - man kann nicht vereinbaren, dass der Käufer haftet, falls nach der Übergabe und vor der Umschreibung ein Unfall passiert. Das ist auch gar nicht nötig! Passiert dem Erwerber ein Unfall, dann haftet Deine Versicherung. ABER: Dein Schadensfreiheitsrabatt bleibt davon unberührt! Man kann also ohne weiteres sein Auto zugelassen an einen Käfer übergeben. Anders als manche Schlaumeier hier immer wieder behauüten... Wichtig ist allerdings, dass Datum und Zeitpunkt der Übergabe im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Mit einer Kopie des Kaufvertrages kann man sowohl seine Steuer als auch seine Versicherung abmelden. Schreibt der neue Eigentümer nicht innerhalb einer angemessenen Frist um, ist das auch nicht mehr Dein Problem.
Das ist alles korrekt. Bei einem Stoß auf die Hängerkupplung wird diese immer erneuert. Einen Anspruch auf ein Nachgutachten hast Du nicht. Bringt auch nix, sobald repariert ist.