comunio.de oder kicker.de vielleicht?
würd für den boden ne art schale nehmen, da dann die folie rein und oben am rand der schale fest-tackern...
frag doch einfach deine nachbarn... dann kannste dir die nacht und nebel aktion auch sparen.
wm 2006 halbfinale: deutschland vs. italien
is dein freund nur als zeuge oder als beschuldigter geladen?
.....
nein. aber mittlerweile kann man seine x-box umbauen lassen, so das sie gebrannte dvd´s liest. kostet ca 50 euro, allerdings würd ich danach mit der x-box nicht mehr online gehen...
kino.to is auf jeden fall besser als file-sharing, weil du die datei keinen anderen usern anbietest begehste keine urheberrechtsverletzung. legal isses aber trotzdem nicht wirklich, allerdings dürfte die schadensersatzforderung weitaus geringer sein als beim file-sharing...
ebay.
hobbys kan man reinschreiben, lieblingsfächer eher nicht
meinst du das jugendschutzgesetz???
schlechter Scherz!
Vokuhila
s=1/2at^2 (:1/2*a)
s:1/2*a = t^2 (wurzel ziehen)
t = wurzel aus s geteilt durch einhalb a
ich glaube der ebayer hätte den artikel nicht verkaufen dürfen, weil er nicht eigentümer ist/war. theoretisch müßtest du den artikel also wieder abgeben wenn die ratenzahlung nicht mehr läuft und der shop vom vertrag zurücktritt.
§ 449 Eigentumsvorbehalt
(1) Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt).
(2) Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.
(3) Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist nichtig, soweit der Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird, dass der Käufer Forderungen eines Dritten, insbesondere eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens, erfüllt.
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
§ 435 Rechtsmangel
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.
zeitung austragen, kellnern, supermarkr-regale auffüllen...
rein rechtlich müßtest du deinen pc auch anmelden...
selbst wenn dich der hausbesitzer anzeigt wird das ganze eh wieder fallen gelassen...
vielleicht hat er sich schalke und bremen im team-editor selbst erstellt... oder es gibt nen update...
bronchipret tropfen.gibts rezeptfrei in jeder apotheke. kostet ca 7€