Der Sachverhalt wundert mich etwas. Du meinst wahrscheinlich keine Anzeige, sondern einen Strafantrag (also die Bekräftigung deines Willens, dass die Tat verfolgt werden soll).
Wenn drei Leute auf dich eingeschlagen haben, dann dürfte es sich um eine gefährliche Körperverletzung (§224 StGB) handeln, nicht um eine schwere Körperverletzung (§226 StGB).
Die gefährliche Körperverletzung ist kein Antragsdelikt, das bedeutet, dass du gar keinen Strafantrag stellen musst. Ein solches Delikt nennt man "Offizialdelikt", welches schon von Amts wegen verfolgt wird, ob du willst oder nicht.
Sollte es sich wider Erwarten doch um eine einfache Körperverletzung (§223 StGB) handeln und du bereits einen Verzicht auf einen Strafantrag unterschrieben hast, so ist diese Erklärung unwiderruflich.
Mein Tipp: Melde Dich bei dem Sachbearbeiter der Polizei, von dem du damals Post bekommen hast. Wenn du den Brief noch hast, dann dürfte der Name und eine Erreichbarkeit irgendwo im Briefkopf stehen.
Viel Erfolg!