Ich glaube du setzt dich zu sehr unter Druck. Du willst unbedingt eine Freundin haben und wartest darauf. Aber aus meinen Erfahrungen trifft man sich einfach. Man darf sich nicht so verkrampfen. Denk darüber einfach nicht nach. Es kommt im Leben alles so wie es kommen soll zu einer bestimmten Zeit. So auch eine Freundin.

...zur Antwort

Blödsinn... Ja kannst du

Ich war 17 als ich ein FSJ gemacht habe. Für dich gelten dann nur die Jugendschutz Arbeitszeiten

WIKIPEDIA:

Arbeitszeit, Urlaub [Bearbeiten] Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (ausschließlich Pause) bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden (§ 8). Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dem Jugendlichen 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit 60 Minuten Ruhepause zu. Dabei muss die erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden, mindestens 15 Minuten dauern und darf frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen (§ 11). Je nach Alter (am 1. Januar des Jahres) hat ein Jugendlicher Anspruch auf unterschiedlich viel Urlaub: für 15-Jährige 30 Werktage, für 16-Jährige 27 Werktage und für 17-Jährige 25 Werktage Urlaub. Stichtag ist hier der 1. Januar des Kalenderjahres. Im Bergbau unter Tage gilt jeweils drei Werktage mehr Urlaub (§ 19). Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr[1] begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw. Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält weiterhin Vorschriften für den Jahresmindesturlaub und den Berufsschulbesuch.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.