Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen über 65 Jahre und Personen von 18 bis 64 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Sozialamt. Um diese Leistung erhalten zu können, muss die Erwerbsunfähigkeit vom Rentenversicherungsträger festgestellt sein.

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