Frage die Erzieherin/Leiterin nach welchen Qualitätsmangementverfahren sie arbeiten. Der nationale Kriterienkatalog für Kindertagesstätten ist beispielsweise ein solches Verfahren. Dort steht ganz klar drin, dass kein Kind gezwungen werden darf irgendetwas aufzuessen. In vielen Bundesländern ist ein solches Qualitätsentwicklungsprogramm Pflicht für Kita. Schau doch mal in der Landesgesetzgebung nach. Ansonsten empfehle ich dir die Webseite www.initiativezweitermauerfall.de, dort findest du fachliche Hinweise zu dem Thema. LG

...zur Antwort