Nach Paragraph 133 der StVo ist "unnützes Rumfahren", also das Fahren ohne ein konkretes Ziel, verboten und kann mit einem Bußgeld von 20,- EURO bestraft werden! Die Antwort lautet also ganz klar NEIN! Und zwar wegen Umweltschutz, Lärmvermeidung und um das Verkehrsaufkommen natürlich möglichst gering zu halten. In der Realität muss dir das ein Polizist erstmal nachweisen, wenn du aber die ganze Zeit um den Block fährst und sich Anwohner beschweren, zum Beispiel, kann es wie schon geschrieben mit einem Bußgeld von 20,- EURO bestraft werden.