Hier einmal übersichtlich die Fristen für SEPA-Überweisungen, wie sie seit August 2014 gelten (rechtlich geregelt in §675s BGB):
Gesetzliche Fristen für SEPA-Überweisungen
- 1 Bankarbeitstag für elektronische Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- 2 Bankarbeitstage für Überweisungen, die mit einem Überweisungsvordruck (d.h. beleghaft) erteilt werden
- 4 Bankarbeitstage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen
- unbeschränkt für Überweisungen außerhalb des EWR
Was sind Bankarbeitstage?
Als Bankarbeitstage gelten Tage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung Beteiligten Kreditinstitute den hierfür notwendigen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 675n BGB). Samstage, Sonn- und Feiertage sowie Tage, an denen Banken ihre Schalter nicht öffnen (wie an Heiligabend und Silvester) sind keine Bankarbeitstage.
Weitere Infos
Siehe freistellungsauftrag.net/wie-lange-dauert-eine-ueberweisung-in-deutschland/