Frage
Antwort
Das Fahrzeug hat laut diesem Text eine schon werksseitig montierte AHK mit Fahrstabilitätsystem, das anstatt 80 Km/h zum Fahren von 100 Km/h berechtigt. Sollte diese nicht (mehr) vorhanden sein, muss diese aus den Papieren ausgetragen werden, oder wieder montiert werden.