Lies mal das hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht.html;jsessionid=79A49B27B11EF09DA7247A087E4CDFAC.2_cid373

"Seit dem 20. Dezember 2014 können sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn sie hier aufgewachsen sind. Nur wer nicht hier aufgewachsen ist, muss sich nach Vollendung des 21. Lebensjahres grundsätzlich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Die Eltern werden normalerweise nach der Geburt des Kindes vom Standesamt darüber informiert, wenn ihr Kind durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat."

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https://www.sony.de/electronics/support/articles/00108468

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Nachträgliche Gehaltszahlung ist wegen leichteren Abrechnung üblich. Für den ersten Monat lässt man sich dann einfach einen Vorschuss geben.

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Das große Radcenter hat es ANSTANSDLOS gemacht. Schraube ausbohren hat 13 Euro gekostet inkl. neuer Schraube. Wartezeit war allerdings eine Woche.

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Die Frage könnte auch lauten, "was ist ein Gefährder?".

Das Wort ist relativ neu. Es scheint kein strafrechtlich oder ordnungsrechntlich relevanter Bergriff zu sein. Vergl. Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrder?oldformat=true

Früher benutze man das Wort 'Sympathisant'. Das ist so ähnlich. Es heißt alles und nichts.

Für Ausweisungen braucht man konkrete Tatbestände. Im konkreten Fall war die Sache klar. Kein Asyl = Ausweisung. War ja auch in der Mache.

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