Ein Bieterverfahren beim Erwerb einer Immobilie war in den letzten Jahren durchaus der Standard. Man durfte als selbst „anbieten“, was man für angemessen hielt. Das ist als Laie bei Privatimmobilien, wenn man vielleicht einmal eine Wohnung oder ein Haus kauft oft schwierig für die Privatpersonen - verständlicherweise. Durch dieses Verfahren konnten dann allerdings häufig hohe Verkaufspreise erzielt werden. Ob eine Immobilie auf diese Art verkauft werden soll, entscheidet aber der Eigentümer - oft natürlich auf Rat eines Maklers. Wenn du als Kaufinteressent keine Lust darauf hast oder dir das zu heikel ist, dann gibst du eben kein unverbindliches Kaufangebot ab. Insofern ist es für einen Kaufinteressenten nicht bindend aber du hast dann eben nicht die Chance auf den Erwerb und musst dir was anderes suchen.
Wenn du mit Bieterverfahren und verpflichtend meinst, ob dein schriftliches Angebot die Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages darstellt, dann nein. Im Prinzip ist das nur eine Absichtserklärung. Wenn du dich als Käufer unsicher fühlst, sprich halt kurz mit einem Anwalt drüber - juristisch bist du dann auf der sicheren Seite.