Ich würde eine Ausbildung machen und dann auf der BOS in einem Jahr das Fachabitur. Ich weiß nicht wie gern du zur Schule gehst aber das wär ne Variante mit der man sich eben die normalen zwei Jahre zum Fachabi verkürzen kann. Kannst ja dann- je nach Ausbildungsrichtung - auf eine technisch orientierte BOS gehen ..

(Aber auch da - wie auch in den Studiengägngen von Fachhochschulen und Hochschulen legen sie wert auf Rechtschreibung ... nicht böse gemeint :)

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Tus - solange du noch die Motivation dazu aufbringen kannst :)

Wo würdest du es denn machen wollen? Auf der FOS(allgemeines in drei Jahren)? Oder (wieder?) aufs Gymnasium zurück- was aber, nachdem ich mal annehme dass du nicht schon das G8 abgebrochen hast, schwierig werden dürfte... Und BOS geht ja leider nicht - ohne Ausbildung.

Viel blabla - ich kanns nur empfehlen!

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Solltest du noch in der Probezeit sein, müsste es ohne Angabe von Gründen, problemlos möglich sein. Ansonsten würde ich mich mit der Berufsschule kurzschließen ?

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Also, in Niedersachsen IST es möglich z. B. auch nur mit entsprechender Ausbildung (zum Beispiel mfa) und einer gewissen Berufserfahrung zum Medizinstudium zugelassen zu werden. Dann dürfte es mit zusätzlichem allgemeinem Abi doch schon relativ realistisch sein.

Und an manchen Unis ist es wohl möglich, ähnlich wie in Innsbruck einen Aufnahmetest zu absolvieren und damit der Immatrikulation einen Schritt näher zu kommen ...

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Prinzipiell berechtigt eine fachhochschulreife nur zum studium an einer fachhochschule. es gibt jedoch die Ausnahme, dass man in Hessen auch mit Fachabitur an die Universität gehen kann (ich weiß nicht genau nach welchen Einschränkungen, z.B. nur bayerisches F-abi oder so) darüber hinaus gibt es die Fachgebundene Hochschulreife bei der man ein Jahr länger zur FOS oder BOS geht oder mit einem anderen Kurs zur Prüfung zum Allgemeinen Abitur kommt wenn man nur eine Fremdsprache belegt hat bekommt man die Fachgebundene Hochschulreife (du bräuchtest dann Wirtschaftszweig) wenn man für vier Jahre eine zweite Fremdsprache belegt hat oder einen Sonderkurs macht bekommt allgemeines Abi...

nur mit einem Fachabi und einem Praktikum ist das jedoch meines Wissens nach nicht möglich.

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solange du innerorts unter 20 zu schnell bist gibts keine punkte also auch keine konsequenzen ... es ist nur eine verwarnung und es wird auch keine strafanzeige gestellt deswegen wird das auch nur von der lokal beauftragten stelle bearbeitet. du zahlst je nach dem 15 oder 25 euro strafe und erst ab 35 euro gibts punkte und dann auch probleme in der probezeit

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das kommt darauf an was du meinst. wenn du danach fragst wie daraus ein schwarzplan mit eingezeichneten bäumen, fluss etc wurde, dann wird das auf grund eines planes des vermessungsamtes mit einem vektorbasierten graphikprogramm bearbeitet worden sein (adobe illustrator) man kann hier gleiche farbe gleicher typ etc auswählen und so auch in einer pdf datei einzelne elemente nachbearbeiten.

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hey erstmal danke!

hääte ich vllt erwähnen sollen: ich habe direkt(noch in ihrer stunde) einen brief an die direktorin geschrieben in dem ich die situation schilderte. diesen habe ich ihr auch persönlich übergeben allerdings erklärte sie sich, nach dem lesen, erst für ein gespräch am mo bereit.

was man noch dazu sagen muss: diese schule kostet geld und irgendwie stecken alle internen lehrer unter einer decke, das klima ist eiskalt und es wird in allen belangen der eindruck erweckt dass es sich bei unterrichtsgestaltung sowie notengebung um reine willkür bzw. das lust und laune prinzip handelt.

sprich: die stecken alle unter einer decke .

ich habe allerdings schon mehr oder weniger die funktion einer klassensprecherin(offiziell gibt es keine), und somit ist das schon in ordung dass ich mich jetzt persönlich zwar im namen aller aber vor allem in meiner persönlichen angelegenheit an die schulleitung gewandt habe. (und: es geht mir vor allem ums prinzip denn gute noten habe ich, man kann mir also nicht vorwerfen - wie der leherschaft es gerne tut - ein beleidigtes, mindergebildetes kind zu sein:)

was mein anliegen ist: gibt es irgendeine rechtliche grundlage die nicht von der hand zu weisen ist ? ich habe lediglich eine gymnasiale schulordnung gefunden in der das recht auf bekanntgabe des leistungsstandes sowie auf begründung desselben festgesetzt ist.

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