Naja ich hätte die Karikatur so interpretiert:

ALG II -Bezieher müssen sehr genau auf ihr Geld achten, da es sehr eng kalkuliert ist.

Sie müssen es sich eben zwei Mal überlegen, ob sie sich etwas , wie hier einen Eisbecher , leisten können oder nicht. ...

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Hallo CityHilden,

es handelt sich hier um einen GdB 50,also einen Grad der Behinderung von 50, welcher einen Ausweis begründet.

Eine Person mit GdB 50 gilt als schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX.

Ab einem GdB von 50 erhalten Menschen mit Behinderung (entsprechender Antrag erforderlich):

  • Steuerfreibeträge
  • Hilfen für Arbeitnehmer
  • Eintrittspreisermäßigungen (z.B. im Theater)
  • Beitragsermäßigungen in manchen Vereinen
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