Ich bin auch einmal in die Verlegenheit gekommen, ALG1 und dann ALG2 in Anspruch nehmen zu müssen. Ich habe mich auf jeden Job beworben, den ich darstellen konnte, auch wenn es nicht mein Traumjob war. Ich bin dann tatsächlich irgendwann im Call-Center gelandet. Und da bin ich heute noch. Ja, du wirst eine Sperre bekommen, wenn du dem Job nicht weiter nachgehen wirst. Und das ist auch gut so. Auch ich habe Spätschichten und keinerlei Bock auf diese. Aber ich habe einen Job, mit dem ich mich ernähren kann und liege niemandem auf der Tasche.

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7.1 Eine Kündigung ist durch beide Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich. Der Nutzer kann den Vertrag schriftlich gegenüber der Fox Mobile Distribution GmbH, Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin, durch Senden einer SMS mit dem Keyword "STOP ALLE" an 33333 (zur Kündigung aller bestehenden Verträge), durch Versand einer E-Mail an info@foxmobile.com, sowie durch einen Anruf der Hotline unter 0180 5 554890 (0,14€/Minute aus dem Festnetz der DTAG, Abweichung bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz möglich) kündigen.

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Das kommt auf die Art des Vertrages an. In manchen Fällen werden bei Verträgen auch elektronische Kündigungen akzeptiert. Bei Arbeitsverträgen gilt ausschließlich die Schriftform. Sofern die Schriftform für die Kündigung verlangt wird, so ist auf jedem Fall ein PDF nicht ausreichend.

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Die TAL ist mitunter nicht eindeutig dem Kunden zuordbar. Gegebenenfalls kann es passieren, dass diese noch unter dem Vormieter läuft, es eine Änderung des Straßennamen oder der Hausnummer gab oder du schlichtweg geheiratet hast. Von daher kann es bedauerlicherweise öfter zu Problemen kommen. Wenn die alte Leitung bei der Deutschen Telekom AG läuft, so ist diese natürlich verpflichtet, Euch hier Auskunft zu geben. Ihr solltet es einfach mal verbindlicher versuchen.

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Die schriftliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist eine einseitige Willenserklärung, die der Arbeitgeber von dir annehmen und berücksichtigen muss. Wenn die Kündigung zurückgenommen werden soll, dann reicht die einseitige Willenserklärung nicht aus. Dazu müssen beide Vertragsseiten ihren WIllen bekunden. Also bleibt dir nur das Gespräch mit deinem Chef bzw. der Personalabteilung. Wenn die andere Seite nein sagt, dann hast du rechtlich keine Chance auf die Fortführung deines Vertrags.

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Eine Haftpflichtversicherung ist nicht dafür da, nach 16 Jahren einen unabsichtlich entstandenen Schaden zu begleichen, sondern zu prüfen, ob du haftpflichtig bist. Bei berechtigten Ansprüchen werden sie diese befriedigen, unberechtigte Ansprüche werden sie abwehren. Von daher wird auch im Vorwege viel gefragt und dann erst gehandelt. Wenn dein Freund dich gebeten hat, ihm sein Fahrrad herunter zu heben, so bist du in diesem Fall sein Erfüllungsgehilfe. Es ist dann ein Eigenschaden entstanden, der natürlich nicht über deine Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

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Im Regelfall ist die Regulierung durch die Versicherung immer recht zügig. Kann es sein, dass die Ermittlungen in diesem Fall noch nicht abgeschlossen sind?

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Das wird im Regelfall nicht klappen, da zu diesem Zeitpunkt keine Ausbildungen beginnen. Zum Sommer 2011 sollte es dann aber möglich sein. Und da sollte man nun bereits schon Bewerbungen für schreiben.

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Zum einen gelten für den Urlaubsanspruch ausschließlich volle Monate. Du hast also für dieses Jahr einen Urlaubsanspruch auf 18,75 Tage, gerundet also 19 Tage. 10 Tage davon hast du bereits genommen, verbleiben also 9 Tage Resturlaub. Ob du diese nehmen kannst, hängt von den betrieblichen Belangen ab. Sollte es nicht möglich sein, so ist der Resturlaub auszubezahlen. Ähnlich sieht es mit den Überstunden aus.

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Nun ja, im Normalfall hast du dich ja selber für die Tätigkeit beworben. Ich gehe nicht davon aus, dass die ZA-Firma ein Geheimnis daraus gemacht hat. Solltest du den Job nun ablehnen, so gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Die ZA-Firma hat dich nur eingestellt, um gerade diese Position besetzen zu können. Dann wird wahrscheinlich die Probezeitkündigung erfolgen. 2. Die ZA-Firma hat dich eingestellt, weil sie Bedarf an kaufmännischen Mitarbeitern hat. Dann wirst du nach diesem Einsatz sicher auch weiter eingesetzt werden können.

Ob du jede andere Arbeit der ZA-Firma auch annehmen musst, ist uns allen sicher nicht klar. Auf jeden Fall werden diese dich nur selten bezahlt zu Hause lassen....

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Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, so kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen.

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Ich denke, dass man hier über Zielvereinbarungen das Ganze zu einer personenbedingten Kündigung führen kann. Der Erfolg dürfte aber fraglich sein, da dieser Vorgang dann einige Zeit in Anspruch nehmen wird und der Mitarbeiter dann trotzdem aller Wahrscheinlichkeit mit Geld nach Hause geht, wenn er den Weg über das Gericht wählen wird. Vielleicht sollte man hier über eine widerrufliche Freistellung nachdenken, um die Kosten um diese Position generell einzusparen. Das ist zwar auch ein Übel, aber wohl das Geringere. Ansonsten ist es nicht verwerflich, einen Aufhebungsvertrag anzubieten.

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Hier sollte §19 BBiG greifen... § 19 BBiG Fortzahlung der Vergütung (1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen

für die Zeit der Freistellung (§ 15), bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie

a) sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt oder

b) aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.

Und wenn man nach Hause geschickt wird, dann kann man wohl seinen Pflichten nicht nachkommen...

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Nein, hier ist noch kein Grund für eine fristlose Kündigung auszumachen. 8 Wochen warten auf den Internetanschluß ist noch relativ normal. Auch wenn hier nun bedauerlicherweise eine Verwechslung mit deinem Namen passiert ist. Das ist zwar ärgerlich, kann aber schon mal passieren...

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Jetzt einen Satz aus der Bewerbung herausziehen und bewerten zu lassen macht meistens gar keinen Sinn. Schlauer ist es, wenn du deine Bewerbung schreibst und sie dann am Stück bewerten lässt.

Aber: In deinem Satz mischt du Ein- und Mehrzahl. Daraus kann immer nur ein holpriger Satz entstehen, da er grundsätzlich nicht rund klingen kann. In deinem Fall solltest du die Mehrzahl verwenden. Somit ist der Satz von Jospe der einzig sinnvolle Vorschlag ;)

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Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist hier eher unwahrscheinlich. Arbeitslosigkeit ist primär zunächst einmal kein Kündigungsgrund. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, den Vertrag laufzeitunschädlich in einen anderen Tarif zu verändern, sodass du günstiger weg kommst.

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