Yu-Gi-Oh! Karte „Lautloser Wobby“ Ruling?

Lautloser Wobby lässt sich auf die Spielfeldseite des Gegners Spezialbeschwören, und limitiert dann dessen Handgröße auf 3. Jetzt hätte ich dazu ein paar Ruling Fragen. Gilt die Limitierung der Handgröße dauerhaft, oder immer nur zum Ende des Spielzugs, so wie bei der normalen Limitierung auf 6 Handkarten? Dabei kann man während des Spielzuges ja durchaus mehr als 6 Handkarten haben, nur wenn man seinen Zug beendet halt nicht, und muss dann entweder vorher die Karten spielen/ setzen oder sie am Ende des Zuges auf den Friedhof abwerfen, sodass nur 6 Handkarten übrig bleiben. Der „Lautlose Wobby“ limitiert die Handgröße des Gegners auf 3. Ist damit dann auch das Ende des Zuges gemeint, oder generell? Wenn er zu Beginn des Zuges bereits 3 Handkarten hat, dann dürfte er ja keine ziehen, da er dann 4 Handkarten hätte, was nicht geht, da der „lautlose Wobby“ die Handgröße des Gegners zu jederzeit (so lese ich das) auf 3 beschränkt. Das heißt wenn das Feld des Gegners voll ist, er z.B. keine Karten mehr setzen/ spielen kann und bereits 3 Karten auf der Hand hat, dann dürfte er keine Karten mehr ziehen, da er damit ja sofort sein Handlimit überschreiten würde? Und wenn ich die Karte auf die gegnerische Spielfeldseite beschwöre, während der Gegner mehr als 3 Handkarten hat, muss dieser dann sofort Handkarten abwerfen, sodass er nur noch 3 hat, da die maximale Handgröße auf 3 beschränkt wurde? Ein vernünftiges Ruling zu dieser Karte würde mich echt mal interessieren, denn wenn sie dauerhaft, zu jederzeit, die gegnerische Handgröße auf 3 beschränkt, kann diese Karte alleine / und im Zusammenspiel mit z.B. Maske der Beschränkung (sodass er die Karte nur schwer wieder los wird) das ganze Spiel entscheiden und den Gegner komplett lahmlegen/ aus dem Spiel ausschließen.

Also ein offizielles Ruling zu dieser Karte und etwaigen Spielsituationen würde mich sehr interessieren?!?

Vielen Dank im Voraus!

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