Hast du die nicht eben schon erfolglos genommen? Wenn du es erst am Montag zum Frauenarzt schaffst, dann ist das Zeitfenster viel zu groß. Die Pille danach wirkt nur bis zu einer bestimmten Zeit nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, bzw die wirkwahrscheinlicheit wird immer geringer.

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https://www.openoffice.org/de/ Dort einfach darauf achten, dass du die Installation manuell durchführst, da kannst du alles abwählen was du nicht benötigst. Und zusätzliche Fragen die gestellt werden, einfach mit Nein beantworten. 

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Lies die Packungsbeilage durch. Wenn sie nicht mehr wirkt, selbst schuld. 

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In NRW z.B: brauchst du die FOR mit Qualifikationsvermerk. Das bedeutet hier, dass du in den Hauptfächern eine bestimmte Durchschnittsnote erreichen musst.

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Hab dazu mal etwas gelesen, dass es wirklich nur der Eindruck ist, eben weil es beim FC Bayern immer groß herauskommt. Bei anderen Vereinen findet das nie Relevanz, obwohl es dort teilweise häufiger vorkommt.

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Weihnachtsgeld Rückzahlung

Wurde Weihnachtsgeld für eine Person nach Absatz a gezahlt und beendet die betreffende Person aufgrund eigenen Verschuldens oder eigenen Wunsches das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis vorzeitig vor dem 31. März, des Folgejahres, so ist das Weihnachtsgeld vollständig zurückzuzahlen. 
Eine Pflicht zur vollständigen Rückzahlung entfällt, wenn 


Quelle: http://www.oeffentlichen-dienst.de/avr-caritas/weihnachtsgeld.html

Wenn es dort so steht, dann könnte es so sein. Machen übrigens viele Unternehmen so. Also kann da etwas wahres dran sein. Lies dir einfach Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge o.Ä die auf dich zutreffen durch. Da steht es drin.

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Man kann doch auch im "nichts" spazieren gehen. 

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Das musst du allein mit dir selbst ausmachen. Ich kenne z.B. einen Kollegen, welcher Geschichte und Italienisch auf Lehramt studiert hat und kurz vor dem zweiten Staatsexamen aufgehört hat, weil er keine unbefristete Stelle, geschweige denn eine Verbeamtung bekam und nun eben einen Neustart in einer Ausbildung gemacht hat.

Also man kann am Anfang nie wirklich wissen, was wirklich gefragt ist. Auf Nummer sicher gehen kann man meist nur mit Fächern wie Mathe, Physik, Chemie.

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Rechne es doch ungefähr durch.

Dann wirst du zumindest grob wissen, ab welchem Netto-Einkommen du vollkommen ohne Amt auskommen kannst.

1300 netto können aber je nach Mietkosten und Lebensstil aber durchaus reichen. 

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Das ganze könnte als Betrug oder Betrugsversuch gewertet werden. Bei "einfachem" Betrug ist die verjährungsfrist z.B. glaube ich 5 Jahre. Also wäre das noch im Rahmen des Möglichen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-von-Betrug--f97646.html

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Natürlich kann so etwas je nach Steuerklasse und anderen Variablen passieren. Es gibt viele Arbeitnehmer die aus einem solchen Grund wohlüberlegt eine Gehaltserhöhung ablehnen. Ich würde es aber mal von einem Lohnsteuerhilfeverein o.Ä. gegenrechnen lassen. 

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Das kommt auf so viele Bedingungen an. Aber das StGB sagt z.B. maximal das folgende:

§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Könnte gewaltig stinken und Ungeziefer anziehen. :D Im schlimmsten Falle wird nur ein Kammerjäger fällig. :D

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HAHA... HAHAHA... HAHAHAHA.. In den Ferien nichts zutun. Wenn du wüsstest, wie viele Lehrer Zusatzgepäck bezahlen um Klausuren mit in den Urlaubsflieger nehmen zu können. :D

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Es ist ein Plus produkt. Das bedeutet, dass du erst es nur zu einer qualifizierenden Bestellung dazu bestellen kannst.

Ps: Und erstmal den Cookie Speicher gelöscht. Ist nämlich ein Ref-Link. :D Wie erbärmlich kann man sein?


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Du könntest leichte Jobs machen. Im Einzelhandel wird immer gesucht. Oder aber bei anderen Unternehmen. Einfach mal drauf achten oder eben direkt anfragen. Bäcker, Konditoren, Einzelhandel etc. die suchen eigentlich immer billiges ungelerntes Personal. :D

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