Folgende Szene: In einem Kiosk ist über der Kasse eine Kamera die zum Schutz bei Überfällen und vor Diebstahl dient. Darf der Arbeitgeber diese Kamera nutzen zur ständigen Überwachung der Mitarbeiter um Fehlverhalten zu überprüfen im Sinne von Arbeitskleidung, Nutzung von Handys, tragen von Mundschutz, wenn eine Einwilligung zur Aufnahme nie unterschrieben wurde und auch nicht im Arbeitsvertrag steht? Dürfen durch solche Aufnahmen Abmahnungen erteilt werden? Wie sieht es da aus mit dem Persönlichkeitsrecht?