Ich habe neulich einen TV Beitrag zu dem Thema gesehen. Dort hieß es, dass Wetter.com und wetter.de die genauesten Portale wären.
Naja... es gibt verschieden Möglichkeiten: Zum einen gibt es im Internet verschiedenste Baukästen, wie 1&1, jimdo, etc, die teils kostenfrei und teils kostenpflichtig sind. Andererseits kannst du auch ein Programm herunterladen und deine Webseite damit erstellen. Entsprechende Programme kosten allerdings auch einiges. Es gibt Lösungen von Microsoft oder Magix, beispielsweise. Oder aber du fragst jemanden, der das gut kann, ob er es für dich macht :D Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung und CMS, wie joomla, wordpress, Drupal oder typo3, in welche man sich zwar erst einarbeiten muss, aber es dann recht einfach ist. Oder du codierst eben alles per Hand, sprich unter Verwendung von HTML, CSS und PHP- Viel Spaß :D
Da du die rechtmäßige Eigentümerin deines Handys bist und sie nur die vorübergehende Besitzerin hast du juristisch gesehen einen Herausgabeanspruch gegen deine Freundin nach §812 BGB bzw. §985 BGB. Sollte deine Freundin dir dein Handy nicht zurück geben, so brauchst du dir deine Sorgen machen, denn dein Herausgabeanspruch verfällt nicht, auch wenn sie weg zieht. Allerdings solltest du auf jeden Fall noch einmal versuchen, dich mit deiner Freundin zu verständigen, bevor du rechtliche Schritte einleitest, bzw. Anzeige erstattest. Versuch nochmal sie anzurufen, oder fahre zur Not persönlich zu deiner Freundin und lasse dir dein Handy geben, denn sie ist nicht verpflichtet, dir das Handy zu bringen. Du kannst sie auch bitten, dir dein Handy per Post zuzuschicken, musst dann aber eventuell die Portokosten erstatten.
Normalerweise die letzten beiden Jahreszeugnisse.
Beide. Du bist dann ViSdP = Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und deine Eltern sind die Inhaber der Domain. Sollten also bestenfalls beide rein. Versuchs doch mal mit dem Impressumsgenerator von e-recht24.de
Naja... da müsste man mal grundsätzlich in die Leistungen der Haftpflicht schauen ob die das übernehmen. Das kommt auch auf den genauen Unfallhergang an. Wer ist beispielsweise genau Unfallverursacher.
Wie wärs mit TELEFON :D
Natürlich darfst du bleiben. Ob du allerdings bleiben willst, oder lieber zu Ethik wechseln möchtest darfst du grundsätzlich selber entscheiden. Niemand kann dich zwingen, am Religionsunterricht teilzunehmen, denn das deutsche Grundgesetz sichert dir Glaubensfreiheit zu.
unnötig?! :)
bis wann darf man mit 16 draußen bleiben? :)
Wie wärs denn hiermit: http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/wie-lange-darf-ich-abends-raus
Müsste eigentlich gehen. Hat bei der Verbraucherzentrale zumindest auch funktioniert. Kannst denen alternativ ja auch ne Mail schicken. Übrigens: Website (nicht webside)
bis wann darf man mit 16 draußen bleiben? :)
Spaßeshalber zitiere ich gerne mal ein bisschen aus dem JuSchG, um allen die behaupten, es gäbe keine Regelungen mal was anderes zu beweisen: § 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
bis wann darf man mit 16 draußen bleiben? :)
Achse und es ist unterschiedlich geregelt. Wenn du irgendwo in einem Restaurant bist, oder auf einer großen Feier oder sowas, ist es anders als wenn du alleine durch die Straßen läufst :D
bis wann darf man mit 16 draußen bleiben? :)
Lies es doch hier nach: Müsste im sog. JuSchG (Jugendschutzgesetz) stehen: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
Ja, laute Musik (besonders über Kopfhörer) schadet auf Dauer dein Gehör. Wenn du es nicht übertreibst wirst du mit Sicherheit nicht vollständig taub, aber du solltest vielleicht schon darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist Musik extrem laut zu hören. Auf welcher Schule gibt es denn bitte das Fach MNT?! Ich finde das deutsche Schulsystem manchmal echt extrem lustig.
Hey, bevor du darüber nachdenkst die Schule zu wechseln: Ich kenne das Problem. Ich bin auch EF und möchte gerne Philosophie LK wählen (ich weiß... sehr unrealistisch, dass es irgendwo zustande kommt). An unserer Schule gibt es etwas, das nennt sich KoopKurs (Kooperationskurs). Das bedeutet, dass du dann den einen Kurs, der an deiner Schule nicht zustande kommt an einem anderen Gymi oder einer anderen Schule, die diesen Kurs in der Oberstufe anbietet (man kann ja nicht nur auf dem Gymnasium Abi machen) besuchen kannst. Einige aus meiner Stufe müssen das im Moment machen, weil sie Französisch neu einsetzend gewählt haben. Ich weiß jetzt nicht wo in NRW du wohnst, aber eigentlich ist doch bei uns alles ziemlich nah beieinander. Kannst mich gerne so per Nachricht kontaktieren, wenn du noch Fragen hast. Frag sonst doch einfach mal bei der Schul- oder Oberstufenleitung deiner Schule nach :D
http://www.ausgetauscht.de/forum/austauschschueler:DFSR.htm
Es gibt sowas, das nennt man Office für Mac... Einfach mal auf der Office Webseite nachsehen und so ne...
Der Fall klingt echt kompliziert. Solltest du wirklich kein Abo abgeschlossen haben, rate ich dir folgendes zu tun: Wenn du diese Leute von net-m.de nicht erreichen solltest.. also erstmal versuchen, das ganze mit denen zu klären. Am besten schriftlich, alternativ halt diese Nummer anrufen. Als erstes rufst du bei der Telekom an, oder kontaktierst die besser noch schriftlich. Solltest du so auch nicht weiterkommen, wendest du dich am besten an die Verbraucherzentrale deines Bundesland. Ich glaube die sind in jedem Bundesland vertreten und haben auch in den meisten größeren Städten eine Zweigstelle. Um herauszufinden, wo die bei dir in der Nähe sind, suchst du bei Google einfach nach Verbraucherzentrale und schaust auf derer Webseite nach. Die ist soweit ich weiß relativ übersichtlich. Mit denen kannst du dann einen Termin vereinbaren. Wenn dieser Anbieter wirklich rechtswidrig vorgegangen ist, können die den abmahnen und dir auch helfen, dein Geld zurück zu bekommen.
Also: Um herauszufinden, ob dein Handy mit dem Betriebssystem Android läuft gibst du am besten den Gerätenamen deines Handys bei Google ein. Dann steht da meistens was. Oder du siehst auf der Verpackung nach. Da steht meisten auch irgendwo android drauf. Sollte dein Handy mit Samsungs eigenem Betriebssystem bada laufen, kannst du dir whatsapp wahrscheinlich leider nicht herunterladen. Ein weiteres Kennzeichen für Android sind folgende Apps auf dem Handy: - Play Store, Galerie, Einstellungen, GMail, Google +, Internet, Suche (mit Google Zeichen) und weitere.