Naja... es gibt verschieden Möglichkeiten: Zum einen gibt es im Internet verschiedenste Baukästen, wie 1&1, jimdo, etc, die teils kostenfrei und teils kostenpflichtig sind. Andererseits kannst du auch ein Programm herunterladen und deine Webseite damit erstellen. Entsprechende Programme kosten allerdings auch einiges. Es gibt Lösungen von Microsoft oder Magix, beispielsweise. Oder aber du fragst jemanden, der das gut kann, ob er es für dich macht :D Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung und CMS, wie joomla, wordpress, Drupal oder typo3, in welche man sich zwar erst einarbeiten muss, aber es dann recht einfach ist. Oder du codierst eben alles per Hand, sprich unter Verwendung von HTML, CSS und PHP- Viel Spaß :D

...zur Antwort
eine gute freundin hat mein handy wohnt aber in einem anderen Ort&meldet sich nicht &unterdrückt me

hallooo ich habe ein kleines problem eiiiiso: ich war am wochenende bei einer Freundin & habe dort übernachtet da mein vater mich am nächsten tag abholen wollte ,hat er unten gewartet & die ganze zeit gehupt wie ein verrückter das ich runterkommen soll & als ich aus dem fenster schrie er soll aufhören & er das auch gehört hatte machte er als provokation weiter -.- & da mir das unangenehm war weil es der ganze block ja hören konnte sicherlich habe ich mich seehr beeilt & mein handy bei ihr gelassen was mir unterwegs einfiel. als ich zuhause war teilte ich das meinen eltern mit & rufte meine "Freundin" an sie ist auch rangegangen & war besorgter als ich um mein Handy das niemand sein handy bei ihr vergessen hätte & OMG & was sie labberte jedenfalls gabs da ein Problem : sie wohnte in einem anderen ort meine mutter arbeitet in bernau & muss eine h mit dem Zug fahren auf dem rückweg hält der zug aber an dem bahnhof in ihrem ort & wir haben ausgemacht das sie mein handy meiner mutter dann bringt & es war 16.30 uhr am dienstag ( eiso gestern) ausgemacht per facebook. als mein vater gestern 16.30 uhr nachhause kam sagte er mir das der zug meiner mutter doch erst 17.30 am bahnhof in ihrem ort ankommt (hat meine mutter papa per whatsapp geschrieben) soo die naricht kam zu spät weil ja meine freundin 16.30 uhr schon da sein sollte ... aaaber ich habe ihr trzdm so schnell wie möglich geschrieben auch wieder per facebook ...& sie kam komischerweise 16.45 uhr on am PC !! DAS Heisst sie war so & so nicht zum bh ( bahnhof) gegangen sie hat mir auch nicht geantwortet ob sie 17.30 da ist ... als meine mutter ankam sagte sie mir das sie nicht da war

ich hab ihr gefühlte 100 narichten geschrieben & sie ist immer wieder kurz online wenn ich nicht on bin & liesst diese narichten .... ich habe angerufen aber sie unterdrückt mich... ich habe einfach angst das sie mein handy mir garnicht mehr gibt weil sie selber keins hat & mit dem Geld sicherlich auch nicht sooo viel haben weil ihr mutter vor paar monaten noch studiert hat. & es wär nicht das erste mal das mir ein handy von na freundin geklaut wird . und wenn ich es nicht bis oktober zurüeck gibt ist alles verloren denn da zieht sie weg ..... & das mieseste ist das sie mein pin & alles weiss. ich kann aber auch nicht glauben das sie das tut wir waren sooo enge & ihrer meinung waren wir beste freunde & jaa....

ich krieg bis 10. klasse angeblich kein handy mehr weil es meinen eltern reicht ...1 handy verloren 1 kaputt gegangen ( war aber geschenkt )

1 wurde geklaut

& jz wieder dann geklaut ... ich mein sie drückt mich ja wie geschrieben auch vom tel runter ....oha ich habe ihr heute gedroht das wenn sie sich in spätestens 2 wochen nicht meldet wir anzeige erstatten ich hoffe das sie dadurch sich meldet

meint ihr was sie dort macht ist strafbar ?? & wie seht ihr die sache ?

...zum Beitrag

Da du die rechtmäßige Eigentümerin deines Handys bist und sie nur die vorübergehende Besitzerin hast du juristisch gesehen einen Herausgabeanspruch gegen deine Freundin nach §812 BGB bzw. §985 BGB. Sollte deine Freundin dir dein Handy nicht zurück geben, so brauchst du dir deine Sorgen machen, denn dein Herausgabeanspruch verfällt nicht, auch wenn sie weg zieht. Allerdings solltest du auf jeden Fall noch einmal versuchen, dich mit deiner Freundin zu verständigen, bevor du rechtliche Schritte einleitest, bzw. Anzeige erstattest. Versuch nochmal sie anzurufen, oder fahre zur Not persönlich zu deiner Freundin und lasse dir dein Handy geben, denn sie ist nicht verpflichtet, dir das Handy zu bringen. Du kannst sie auch bitten, dir dein Handy per Post zuzuschicken, musst dann aber eventuell die Portokosten erstatten.

...zur Antwort

Normalerweise die letzten beiden Jahreszeugnisse.

...zur Antwort

Beide. Du bist dann ViSdP = Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und deine Eltern sind die Inhaber der Domain. Sollten also bestenfalls beide rein. Versuchs doch mal mit dem Impressumsgenerator von e-recht24.de

...zur Antwort

Naja... da müsste man mal grundsätzlich in die Leistungen der Haftpflicht schauen ob die das übernehmen. Das kommt auch auf den genauen Unfallhergang an. Wer ist beispielsweise genau Unfallverursacher.

...zur Antwort

Natürlich darfst du bleiben. Ob du allerdings bleiben willst, oder lieber zu Ethik wechseln möchtest darfst du grundsätzlich selber entscheiden. Niemand kann dich zwingen, am Religionsunterricht teilzunehmen, denn das deutsche Grundgesetz sichert dir Glaubensfreiheit zu.

...zur Antwort

unnötig?! :)

...zur Antwort

Müsste eigentlich gehen. Hat bei der Verbraucherzentrale zumindest auch funktioniert. Kannst denen alternativ ja auch ne Mail schicken. Übrigens: Website (nicht webside)

...zur Antwort

Spaßeshalber zitiere ich gerne mal ein bisschen aus dem JuSchG, um allen die behaupten, es gäbe keine Regelungen mal was anderes zu beweisen: § 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

...zur Antwort

Ja, laute Musik (besonders über Kopfhörer) schadet auf Dauer dein Gehör. Wenn du es nicht übertreibst wirst du mit Sicherheit nicht vollständig taub, aber du solltest vielleicht schon darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist Musik extrem laut zu hören. Auf welcher Schule gibt es denn bitte das Fach MNT?! Ich finde das deutsche Schulsystem manchmal echt extrem lustig.

...zur Antwort

Hey, bevor du darüber nachdenkst die Schule zu wechseln: Ich kenne das Problem. Ich bin auch EF und möchte gerne Philosophie LK wählen (ich weiß... sehr unrealistisch, dass es irgendwo zustande kommt). An unserer Schule gibt es etwas, das nennt sich KoopKurs (Kooperationskurs). Das bedeutet, dass du dann den einen Kurs, der an deiner Schule nicht zustande kommt an einem anderen Gymi oder einer anderen Schule, die diesen Kurs in der Oberstufe anbietet (man kann ja nicht nur auf dem Gymnasium Abi machen) besuchen kannst. Einige aus meiner Stufe müssen das im Moment machen, weil sie Französisch neu einsetzend gewählt haben. Ich weiß jetzt nicht wo in NRW du wohnst, aber eigentlich ist doch bei uns alles ziemlich nah beieinander. Kannst mich gerne so per Nachricht kontaktieren, wenn du noch Fragen hast. Frag sonst doch einfach mal bei der Schul- oder Oberstufenleitung deiner Schule nach :D

...zur Antwort

Es gibt sowas, das nennt man Office für Mac... Einfach mal auf der Office Webseite nachsehen und so ne...

...zur Antwort
Abzocke von net-m.de?

Ich habe mir heute mal meine Rechnung von Telekom genauer angesehen und musste feststellen, daß dort in der Rechnung ein Betrag in Höhe von 19,96€ abgezogen wurde. Eigentlich habe ich eine Flatrate, die monatlich immer das selbe kostet. Nun dieser Betrag dazu?!

Hinweis auf meiner Rechnung: Zu den folgenden Beträgen liegen der Telekom keine Informationen vor. Richten Sie Anfrage und Beschwerden bitte ausschließlich an den aufgeführten Anbieter. Vielen Dank. net mobile AG (Rückfragen - Tel.: 0211 9629 9220 / E-Mail: service@net-m.de) ABO_Dating Menge 4 Kosten 19,96€.

Ich habe daraufhin in meinem Postfach mal nachgesehen- und tatsächlich steht da was von einem Abo! Ich habe aber gar keines abgeschlossen, kann mit diesem Anbieter nichts anfangen. Und der Hammer: Der Mist kostet 4,99€/7Tage! Diese Mail in meinem Postfach kann nicht einmal beantwortet werden! Auf der Seite, wo es angeblich Hilfe/Abbestellung gibt, existiert gar nicht! In einer anderen Mail, Absender ist hier eine Handy-Nummer, die ich nicht kenne, soll ich mal ganz schnell jemanden (kein Name vermerkt) auf das Handy seiner guten Freundin zurück rufen, da die Person, die mir die Mail geschrieben hat angeblich kein Guthaben mehr auf seinem Handy hat. Zurückzurufen unter: 0137 7....... Kann doch nicht sein- das ist doch gar keine Handynummer. Und wenn ich jemanden anrufe, braucht der doch gar kein Handyguthaben zu haben!

Nun meine Frage: Gehören diese beiden verschiedenen Absender zusammen? Kennt sich hier jemand damit aus? Hat schon mal jemand was von den Nummern gehört?Was kann ich in diesem Fall tun? Wie gesagt, ich kenne diese Anbieter nicht, weiß nicht, was da bezahlt wird (wird monatlich mit meiner Telekomrechnung über Lastschrift abgebucht). An wem kann ich mich jetzt wenden? Wie kann ich weiter verfahren? Denn bezahlen möchte ich das nicht! Ich habe ja nichts bestellt oder gar Leistungen in Anspruch genommen!

Es kann doch nicht sein, daß irgend jemand mir was als ABO in Rechnung stellt, was ich NIE beauftragt habe und dann wird es fleißig von meinem Konto abgebucht mit einer anderen Rechnung (in diesem Fall Telekom), Telekom fragt nicht einmal nach, ob dies Rechtens ist?!

An dieser Stelle schon einmal vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten!

LG

...zum Beitrag

Der Fall klingt echt kompliziert. Solltest du wirklich kein Abo abgeschlossen haben, rate ich dir folgendes zu tun: Wenn du diese Leute von net-m.de nicht erreichen solltest.. also erstmal versuchen, das ganze mit denen zu klären. Am besten schriftlich, alternativ halt diese Nummer anrufen. Als erstes rufst du bei der Telekom an, oder kontaktierst die besser noch schriftlich. Solltest du so auch nicht weiterkommen, wendest du dich am besten an die Verbraucherzentrale deines Bundesland. Ich glaube die sind in jedem Bundesland vertreten und haben auch in den meisten größeren Städten eine Zweigstelle. Um herauszufinden, wo die bei dir in der Nähe sind, suchst du bei Google einfach nach Verbraucherzentrale und schaust auf derer Webseite nach. Die ist soweit ich weiß relativ übersichtlich. Mit denen kannst du dann einen Termin vereinbaren. Wenn dieser Anbieter wirklich rechtswidrig vorgegangen ist, können die den abmahnen und dir auch helfen, dein Geld zurück zu bekommen.

...zur Antwort

Also: Um herauszufinden, ob dein Handy mit dem Betriebssystem Android läuft gibst du am besten den Gerätenamen deines Handys bei Google ein. Dann steht da meistens was. Oder du siehst auf der Verpackung nach. Da steht meisten auch irgendwo android drauf. Sollte dein Handy mit Samsungs eigenem Betriebssystem bada laufen, kannst du dir whatsapp wahrscheinlich leider nicht herunterladen. Ein weiteres Kennzeichen für Android sind folgende Apps auf dem Handy: - Play Store, Galerie, Einstellungen, GMail, Google +, Internet, Suche (mit Google Zeichen) und weitere.

...zur Antwort