Nein du musst den Unterhalt nicht zurückzahlen , das muss derjenige wo bezahlt von dem leiblichen Vater einfordern.

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Doch jeder muss Unterhalt für das jeweilige Kind bezahlen aber deine Tochter kann Bafög beantragen was dem KV am Unterhalt zugute kommt und was du bezahlen musst kommt auf deinen Verdienst an.Es müssen beide Elternteile ihre Verdienstabrechnungen vorlegen und davon wird der Unterhalt berechnet.Ausserdem bist du jetzt für Deine Tochter weil sie 18 ist auch Barunterhaltspflichtig .

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also ich habe meiner 15 jährigen Tochter nach langen überlegen erlaubt bei ihrem freund zu schlafen,wenn es dir nur drum geht ob sie sex haben oder nicht ist es ja wohl egal ob es nachts oder am tage passiert. mit dem freund ist jetzt schluss . meine meinung ist das es doch zu früh ist weil einfach das drauf freuen endlich mal eine nacht zusammen zu verbringen weg ist.jetzt hat sie einen neuen freund und natürlich ist es jetzt schwer das zu verbieten , warum durfte ich es vorher und jetzt nicht mehr war die frage. ich habe ihr meine meinung erklärt und sie versteht auch was ich meine und trotzdem darf sie morgen bei übernachten, sehr witzig oder?

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